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AGB – Lahor

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sprachkurse

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
2. Vertragsabschluss
3. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
4. Preisangaben
5. Zahlungsbedingungen
6 Anmeldung
7. Unterrichtsbedingungen
8. Urheberrechte
9. Datenschutz
10. Haftung und Gewährleistung
11. Gerichtsstand
12. Schlussbestimmungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Vereins Lahor gelten als Grundlage für die Vertragsabschlüsse des angebotenen Sprachunterrichts. Ausnahmen bildet das von Lahor e.V. durchgeführtes Projekt „Beratungs- und Betreuungsdienste für traumatisierte Kinder und Jugendliche“.

2. Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt durch den Vertragspartner durch Ausfüllen und Abschicken des Formulars „Kursanmeldung“ bzw. durch die persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle.
Terminzusagen seitens Lahor e.V. stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Lehrkräfte. Lahor e.V. ist bemüht bei Ausfall einer Lehrkraft immer eine Ersatzlehrkraft zu stellen. Ein Anspruch auf die Unterrichtung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Ein eventueller Wechsel der Lehrkraft berechtigt weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Für ausgefallene Unterrichtseinheiten (UE) oder Programme, die durch Lahor e.V. verursacht wurden, bietet Lahor e.V. Ersatzunterrichtseinheiten bzw. Ersatzprogramme an. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, verpflichtet sich Lahor e.V. neben unverzüglicher Benachrichtigung des Nutzers zur Rückvergütung ggf. gezahlter und nicht durchgeführter UE nach jeweiligem Programmabschluss. Ein Wechsel der Lehrkraft kann vorkommen und berechtigt den Kunden weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Lahor e.V. haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Unterrichtserfolges. Die von Lahor e.V. gemachten Vorgaben bezüglich benötigter UE zum Erreichen eines Unterrichtszieles beruhen auf langjährigen Erfahrungen und können im Einzelfall von tatsächlichen Erfordernissen abweichen.

Der Unterrichtsvertrag wird erst mit der individuellen Kommunikation geschlossen. Nach der Anmeldung und Buchung bekommen Sie eine Anmeldebestätigung. Buchungen von Minderjährigen müssen auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein (unterschriebene Elternerklärung muss vorliegen). Vereinbarungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

3. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Sofern der Nutzer den Kurs begonnen hat/die erste UE abgelaufen ist, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Der Widerruf ist zu richten an: Lahor e.V. Adalbertstr. 10 a, 60486 Frankfurt.

4. Preisangaben

Die Preisangaben für Unterricht und Material erfolgen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Einstufung des Kunden in einen entsprechenden Kurs. Sollte die Einstufung von den tatsächlichen Erfordernissen abweichen, können sich Änderungen der Preise ergeben.
Die Preise für Integrationskurse sind vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgelegt und gelten für beide Vertragsparteien. Ein pauschaler Betrag für die Unterrichtszusatzmaterialen wird berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung wird bei Anmeldung zum Kurs fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Unterrichtsgebühren spätestens vor Beginn der ersten UE zu zahlen, im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung ist zu diesem Zeitpunkt die erste Rate zur Zahlung fällig. Alle Raten müssen spätestens bis zu drei Wochen vor Ende des Kurses beglichen sein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 5€ je Mahnung erhoben. Sämtliche Unterrichtsmaterialien sind grundsätzlich sofort bei Erhalt zur Zahlung fällig. Der zwischen dem Kunden und Lahor e. V. geschlossene Vertrag gilt auch als Rechnung. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Lahor e.V. berechnet keine Anmeldegebühr. Ausstellung einer Anmeldebescheinigung setzt die Zahlung von 50 % der vereinbarten Vertragsdauer des Kurses voraus

6. Anmeldung

durch das vollständige Ausfüllen und Unterschreiben des Anmeldeformulars. Anmeldungen müssen in der Regel 2 Wochen vor Kursbeginn zusammen mit der Anzahlung (50% der Kursgebühr) eingegangen sein. Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch Sendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars per Post oder über unser Onlineformular. Diese Anmeldung ist verbindlich. Für die Kursgebühr gilt der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preis. Durch Verschulden des Teilnehmenden versäumter Unterricht wird nicht erstattet.

7. Unterrichtsbedingungen

7.1. Unterrichtsfreie Tage und lückenhafte Teilnahme

Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt: die ausgefallenen Kurstage werden an den gebuchten Kurs angehängt. Nehmen Sie nur unregelmäßig (wegen Krankheit, dienstlicher oder persönlicher Verpflichtungen) an dem Sprachkurs teil, haben Sie keinerlei Recht auf die Rückerstattung der Kursgebühr oder auf eine Ersatzleistung.
Termine für Einzelunterricht müssen seitens der Teilnehmer mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein pädagogischer Mitarbeiter zwecks Qualitätskontrolle der eingesetzten Lehrkraft bestimmten UE beiwohnen kann.

7.2 Folgekurs

Die Reservierung des Folgekurses geschieht nicht automatisch. Der Vertrag endet mit dem angegebenen Unterrichtsende automatisch. Der Folgekurs soll rechtzeitig in unserem Büro zu den Öffnungszeiten reserviert werden

7.3. Einzelunterricht

Die Festlegung des individuellen Unterrichtsplans erfolgt zwischen Kunde und Leitung bzw. Geschäftsstelle des Vereins Lahor, nicht zwischen Kunde und Lehrkräften. Der Unterrichtsplan umfasst mindestens 12 UE pro Woche, die im Voraus terminiert werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, eine Verhinderung an der Unterrichtsteilnahme bis spätestens 14.00 Uhr am Vortag der geplanten UE dem Verein Lahor mitzuteilen. Kann der Kunde an einem Montag nicht am Unterricht teilnehmen, so muss diese Mitteilung bis spätestens 14.00 Uhr des vorhergehenden Freitages erfolgen. Wird der Termin nicht oder nach Ablauf dieser Frist vom Kunden abgesagt, werden die UE berechnet. Nicht in Anspruch genommene, jedoch bereits bezahlte UE können nach schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Verein Lahor durch den Kunden auf Dritte übertragen werden. Der Vertrag kann mit einer Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. Der Kunde kann bei Kündigung Rückerstattung von Kursgebühren aus nicht in Anspruch genommenen, jedoch bereits bezahlten UE verlangen. Dies gilt für UE, die nach Ablauf der Kündigungsfrist noch wahrzunehmen wären. Eine Rückerstattung von Kursgebühren aus nicht in Anspruch genommenen, jedoch bereits bezahlten UE ist bei nicht rechtzeitiger Kündigung ausgeschlossen. Eine Umwandlung von bereits bestehenden Vertragsverhältnissen ist nicht möglich.

7.4. Gruppenunterricht

Die Starttermine ergeben sich aus den Informationen auf www.lahor.eu und den aktuellen Kursflyern. Lahor ist berechtigt, aus pädagogischen Gründen eine Versetzung des Kunden in eine andere Gruppe vorzunehmen, wenn dies der Optimierung des Lernfortschritts der Gruppe bzw. des einzelnen Kunden dienlich erscheint. Eine Kündigung bis 4 Wochen vor Unterrichtsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei späteren Kündigungen vor Beginn der ersten UE fallen bei Gruppenkursen 50% Stornogebühren auf die Unterrichtsgebühren an.

Bei bereits begonnenen Kursen gilt: Kann der Kunde nicht am Unterricht teilnehmen (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung etc.), ist die Unterrichtsgebühr trotzdem zu entrichten. Eine fristlose Kündigung beider Vertragsparteien ist nur aus wichtigem Grund möglich. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und gerät entsprechend in Verzug, so ist Lahor e.V. ebenfalls zur fristlosen Kündigung berechtigt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Nimmt der Kunde nach Ablauf der vereinbarten Unterrichtsdauer weiterhin an Unterrichtseinheiten teil, so gilt dies als Verlängerung des Vertrages zu den jeweils aktuell gültigen Vertragsbedingungen.

7.5. Mindestteilnehmerzahl der Gruppe

Jede Gruppe hat eine Mindestteilnehmerzahl. LAHOR e.V. ist zur Auflösung einer Gruppe bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl berechtigt und im Falle der Auflösung eines Gruppenunterrichtes zur Rückzahlung der Kursgebühren der nicht geleisteten UE verpflichtet.

Die Mindestanzahl für die Durchführung eines Deutsch-Sprachkurses beträgt mindestens fünf zahlende Personen. Die Zahlungsbedingungen werden entsprechend angepasst. Sollte die notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich Lahor e.V. der folgenden Möglichkeiten vor: Änderung des Kursbeginns, Änderung der Uhrzeit des Kurses, Verkürzung des Deutschkurses, Kursstornierung und Rückzahlung der Kursgebühr.

7.6. Rückzahlungsansprüche /Stornierung und Umbuchung

Stornierungen und Teilstornierungen im Voraus gebuchter Leistungen sind nicht möglich. Nicht in Anspruch genommene, jedoch bereits bezahlte UE verfallen grundsätzlich 12 Monate nach Inanspruchnahme der letzten UE. Gesonderte schriftliche Vereinbarungen zwischen Kunden und Lahor e.V. sind möglich. Eine Rückzahlung der Gebühren nicht in Anspruch genommener, jedoch bereits bezahlter UE nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren ist ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kosten für bezahlte und ausgehändigte Unterrichtsmaterialien ist ebenfalls ausgeschlossen.

7.7. Änderung oder Stornierung von Seiten der Sprachschule

Eine Änderung des Kursdatums, der Kursdauer oder Uhrzeit oder eine Stornierung teilen wir spätestens zwei Werktage vor Kursbeginn mit. Sollten die Teilnehmer mit der Änderung nicht einverstanden sein, erstattet Lahor e.V. in diesem Fall die gesamte Kursgebühr zurück. Sollte der Präsenzunterricht durch eine Pandemie nicht mehr möglich sein, behält sich Lahor e.V. das Recht vor, das gesamte Schulprogramm auf Online-Unterricht umzustellen. Eine Stornierung oder Umbuchung sind hierbei ausgeschlossen.

7. 8. Besonderheiten für telc Prüfungen

a) Die Anmeldung zur Prüfung muss die Anmeldung mindestens 20 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Anmeldung gilt als bestätigt und rechtsgültig, sobald die ausstehende Prüfungsgebühr fristgerecht geleistet wurde.

b) Erfolgt die Anmeldung nach Fristablauf und bis zu 11 Tagen vor der Prüfung, berechnen wir eine Nachmeldegebühr in Höhe von 30,00 €.

c) Im Krankheitsfall zum Prüfungstermin muss ein ärztlicher Nachweis zur Prüfungsunfähigkeit bis spätestens 2 Tage nach der Prüfung vorgelegt werden.

Die Stornierungeiner telc Prüfung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Dann werden 80% der Prüfungsgebühren erstattet. Die Umbuchung einer telc Prüfung ist pro Person nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin einmalig und kostenfrei möglich. Eine Umbuchung oder Stornierung nach Ablauf der Fristist nicht mehr möglich.

Sofern ein Teilnehmer nicht am Prüfungstag erscheint oder die Prüfung während der Laufzeit eher verlassen muss, ist dies nur mit einem Attestam / für den Prüfungstag möglich. Dieses muss spätestens bis zwei Tage nach der Prüfung vorgelegt werden.
Für die Prüfungsvorbereitungskurse gelten die AGB der Sprachschule

7.9 Besonderheiten für Visumantragsteller

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung für den Sprachkurs ausgestellt. Nach Zahlung der Kursgebühr wird ein Einladungsschreiben zugestellt. Das Porto und die Bankspesen gehen zu Lasten des Antragstellers. Bei Langzeitkursen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, Vorauszahlungen jedoch mindestens für drei Monate Sprachkurs. Wir empfehlen für eine erfolgreiche Antragstellung die Begleichung der gesamten Rechnung.

Durch eine Verzögerung der Visumerteilung entstehen dem Visumantragsteller keine weiteren Kosten bei der Sprachschule Lahor e.V. Im Einladungsschreiben wird bestätigt, dass der Antragsteller im Fall einer Verzögerung den Deutschkurs zu jedem späteren Zeitpunkt beginnen kann.

8. Urheberrechte

Die von Lahor e.V. ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Lahor e.V. – von der jeweiligen Lehrkraft vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Lahor e.V. behält sich vor, die auf der Webseite www.lahor.eu zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen. Der Nutzer erkennt dieses Recht ausdrücklich an. Lahor e.V. schuldet in diesem Falle keinerlei Schadensersatz oder entgangenen Gewinn.

9. Datenschutz

Die Daten der Nutzer werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von Lahor e.V. unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen genutzt.

10. Haftung und Gewährleistung

Lahor e.V. haftet nicht für Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von www.lahor.eu und haftet nicht für das Nichterreichen eines bestimmten Lern- und Seminarerfolges. Lahor e.V. haftet des Weiteren nicht für den Ausfall einzelner Seminarmodule aufgrund höherer Gewalt. Die Haftung von Lahor e.V. aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

10.1 Haftplicht /Versicherung

Kurs- und Prüfungsteilnehmer*Innen sind seitens der Sprachschule Lahor e.V. weder unfall- noch krankenversichert. Die Teilnahme am Unterricht, an den Prüfungen oder an Exkursionen oder anderer Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr. Weiterhin lehnt Lahor e.V. jegliche Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen, Geld usw. ab. Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten! Für die Beschaffung von Visum und sonstigen Voraussetzungen für die Teilnahme am gebuchten Kurs ist der Teilnehmende selbst verantwortlich.

10.2 Pflichten der Teilnehmer*Innen, Kündigung seitens der Sprachschule Lahor e.V.

Der Teilnehmende verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen und die Hausordnung in den Schulungsräumen einzuhalten. Der Teilnehmende haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Bei Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten kann der Teilnehmende von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall werden bezahlte Gebühren nicht erstattet.

Lahor e.V. behält sich vor, den Kurs aus betrieblichen Gründen zu stornieren oder zu verschieben. Sollte der Kursteilnehmer den angebotenen Ersatzkurs nicht wahrnehmen können, so wird die restliche Kursgebühr erstattet. Lahor e.V. steht weiterhin ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn Sie die Kursgebühren nach erfolgter Mahnung nicht fristgerecht zahlen. In diesen Fällen sind alle offenen Rechnungen sofort fällig. Bereits geleistete Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist Lahor e.V. berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit ähnlicher Zweckrichtung zu ersetzen.